Informationen über den Energieausweis

Der Energieausweis wurde bereits 2002 für Neubauten eingeführt. Ab 2008 wir der auch für Gebäude im Bestand und Nichtwohngebäude schrittweise verpflichtend. Der Energieausweis ist in der neuen Energieeinsparverordnung EnEV verankert. Diese wurde am 27.06.2007 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich im Herbst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Anfallende Fragen wie z.B.Gültigkeitsdauer; Ziele, Ausstellungsverpflichtung usw. werden hier beantwortet.

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Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?
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Wann soll der Energieausweis verpflichtend werden?
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Wer darf Energieausweise ausstellen?
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Was muss der Energieausweis enthalten?
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Wie lange hat der ausgestellte Energieausweis Gültigkeit?
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Wieviel kosten ein Energieausweis?
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Bleiben schon Ausgestellte Energieausweise weiterhin gültig?
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Was geschieht, wenn die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV nicht eingehalten werden?
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Welche Anforderungen werden an Nichtwohngebäude gestellt?
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Wie sieht der Energieausweis aus?
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